Governance und Richtlinien
Richtlinien zur Logo-Nutzung
Regeln und Standards für die korrekte Verwendung des BILPM-Namens, -Logos und der Referenzmarken durch anerkannte Fachleute, akkreditierte Organisationen und zugelassene Anbieter.
Datum des Inkrafttretens: 1 June 2026 — Der Name und das Logo von BILPM sind geschützte Marken.
1. Übersicht
Der Name, das Logo und alle zugehörigen Markenzeichen von BILPM sind ausschließliches geistiges Eigentum des British Institute of Leadership and Project Management. Sie repräsentieren das Vertrauen, die Standards und die Glaubwürdigkeit, die BILPM innerhalb der Führungs- und Projektmanagement-Community aufgebaut hat. Diese Richtlinien dienen dazu, den Wert und die Integrität der BILPM-Anmeldeinformationen zu schützen und eine konsistente und genaue Darstellung von BILPM über alle Kanäle hinweg sicherzustellen.
Die unbefugte Verwendung des BILPM-Namens oder -Logos – oder in einer mit diesen Richtlinien unvereinbaren Weise – stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von BILPM dar und kann zu rechtlichen Schritten führen.
2. Wer darf BILPM-Logos verwenden?
Von der BILPM anerkannte Fachleute
Personen, die über eine aktuelle BILPM-Berufsanerkennung verfügen (Associate, Member, Senior Member oder Fellow), können das Logo „BILPM Recognized Professional“ in beruflicher Korrespondenz, E-Mail-Signaturen, Lebensläufen, LinkedIn-Profilen und beruflichen Portfolios verwenden, sofern die entsprechenden Post-Nominal-Anschreiben und die Note korrekt angezeigt werden.
Von BILPM akkreditierte Organisationen
Organisationen mit aktueller BILPM-Organisationsakkreditierung können für die Dauer ihres Akkreditierungszeitraums das Abzeichen „BILPM Accredited Organization“ auf ihrer Website, in Marketingmaterialien und in ihrer Korrespondenz anzeigen.
Von BILPM zugelassene Anbieter
Schulungs- und Bewertungsanbieter mit dem aktuellen Status „Approved Provider“ können das BILPM-Approved Provider-Logo auf Kursmaterialien, Anbieter-Websites und Werbeinhalten anzeigen, die sich direkt auf BILPM-ausgerichtete Programme beziehen.
Presse und Medien
Journalisten und Verleger dürfen die BILPM-Wortmarke in redaktionellen Kontexten für sachliche Berichterstattung über BILPM oder seine Aktivitäten verwenden, sofern die Verwendung keine Billigung impliziert und das Logo in keiner Weise verändert.
3. Genehmigte Logo-Varianten
BILPM stellt die folgenden offiziellen Logovarianten zur autorisierten Nutzung zur Verfügung:
- Logo in Primärfarbe: BILPM-Wortmarke mit Vollfarb-Primärpalette – zur Verwendung auf weißem oder hellem Hintergrund
- Umgekehrtes (weißes) Logo: zur Verwendung auf dunklen oder farbigen Hintergründen, bei denen das primäre Logo nicht lesbar wäre
- Monochromes (schwarzes) Logo: für einfarbige Druckanwendungen
- Berechtigungsabzeichen: stufenspezifische Abzeichen (z. B. BILPM Recognized Member) zur Verwendung durch anerkannte Fachkräfte
Logodateien in genehmigten Formaten (SVG, PNG, EPS) stehen autorisierten Benutzern über das BILPM-Mitgliederportal unter zur Verfügung app.bomeqp.com. Verwenden Sie immer die bereitgestellten Dateien – erstellen oder zeichnen Sie das Logo nicht von Grund auf neu.
4. Freiraum und Mindestgröße
Um die Lesbarkeit und visuelle Wirkung des Logos zu gewährleisten, beachten Sie die folgenden Regeln:
- Freiraum: Halten Sie um das Logo herum einen Mindestfreiraum ein, der auf allen Seiten der Höhe des Buchstabens „B“ in der BILPM-Wortmarke entspricht
- Digitale Mindestgröße: Die vollständige Wortmarke sollte in digitalen Anwendungen nicht mit einer Breite von weniger als 120 Pixeln wiedergegeben werden
- Mindestdruckgröße: Die vollständige Wortmarke sollte im Druck nicht weniger als 25 mm breit sein
- Das BILPM-Logo sollte niemals eng erscheinen, sich überlappen oder mit anderen visuellen Elementen konkurrieren
5. Verbotene Verwendungen
Die folgende Verwendung des BILPM-Logos, -Namens oder -Markenzeichens ist strengstens untersagt:
- Ändern, Verzerren, Drehen oder Dehnen des BILPM-Logos oder einer Komponente davon
- Ändern der Farben des Logos außerhalb der genehmigten Farbvarianten
- Platzierung des Logos auf Hintergründen, die die Lesbarkeit beeinträchtigen oder einen verwirrenden optischen Eindruck erzeugen
- Die Kombination des BILPM-Logos mit dem Logo oder Markenzeichen einer anderen Organisation in einer Weise, die eine formelle Partnerschaft, Billigung oder ein Joint Venture impliziert, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BILPM
- Verwendung des Logos im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen oder Aktivitäten, die BILPM nicht genehmigt oder akkreditiert hat
- Verwendung des BILPM-Namens oder -Logos, um eine BILPM-Anerkennung, -Akkreditierung oder -Genehmigung anzudeuten, die nicht erteilt wurde oder abgelaufen ist
- Reproduktion des Logos auf Waren, Kleidung oder Geschenken ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung
- Die Verwendung des Logos in einem Kontext, der diskriminierend oder beleidigend ist oder den Ruf des Führungs- und Projektmanagementberufs in Misskredit bringt
6. Postnominale Briefe
Von der BILPM anerkannte Fachkräfte können nach ihrem Namen die folgenden Post-Nominal-Buchstaben verwenden, sofern ihre Anerkennung aktuell und in gutem Ansehen ist:
| Grad | Postnominal | Beispiel |
|---|---|---|
| Anwärter | ASc.BILPM | J. Smith ASc.BILPM |
| Mitglied | MBILPM | J. Smith MBILPM |
| Senior-Mitglied | SMem.BILPM | J. Smith SMem.BILPM |
| Fellow | FBILPM | J. Smith FBILPM |
Postnominale Buchstaben müssen korrekt und nur für die jeweilige Note verwendet werden. Die Verwendung von Postnominalen einer höheren Besoldungsgruppe stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Ethikkodex dar und kann zum Entzug der Anerkennung führen.
7. Erlaubnisanfragen
Für die Verwendung des BILPM-Logos oder -Namens, die nicht durch diese Richtlinien abgedeckt ist – einschließlich Co-Branding, Veröffentlichungspartnerschaften, Veranstaltungen und alle kommerziellen Nutzungen – muss zuvor eine schriftliche Genehmigung von BILPM eingeholt werden. Senden Sie Anfragen an brand@bilpm.com mit einer Beschreibung des Verwendungszwecks, des Kontexts und der Zielgruppe.